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Rückmeldung Gesundheitbestätigung

Sehr geehrte Eltern, unten finden Sie die Erklärung der aktuellen Coronaverordnung bezüglich der Gesundheitsbestätigung. Bitte lesen Sie diese Verordnung und füllen Sie nach allen Ferienabschnitten den Rückmeldezettel (unten als Link zum Download) aus und geben Sie diesen Ihrem Kind am ersten Schultag mit. Diesen Rückmeldezettel erhalten Ihre Kinder von der Schule.

Erklärung der Erziehungsberechtigten

über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisikos für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schü- lerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind
  • Fieber ab 38°C,
  • trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
  • Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

(Handreichung des Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen)

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem

„Risikogebiet“

Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Ro- bert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.

Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie verpflichtet,

  • die Einrichtung umgehend zu informieren,
  • den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,
  • Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der Betreuung umgehend von der Schule abholen, sofern es nicht selbst den Heimweg antreten kann.

§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet Sie dazu, schriftlich zu er- klären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen.

Datenschutzerklärung

 

  Gegenstand der Datenerhebung  Gesundheitsbestätigung nach § 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule
  Verantwortliche Stelle  Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) ist:   Parkschule Gaildorf GWRS Elke Häußler Schloss-Str. 26 74405 Gaildorf
  Behördlicher Datenschutz- beauftragte/r  Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  Zweck der Datenverarbeitung    Die Daten werden zur Prävention eines lokalen Infektionsgeschehens an der Schule erhoben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d, e EU- DSGVO i. V. m. § 6 Abs. 2 CoronaVO Schule.
  Geplante Speicherungsdauer  Die Daten werden am Tag des Beginns der Sommerferien 2020 (30. Juli 2020) gelöscht.
  Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stel- len, denen die Daten offenge- legt werden)  Diese personenbezogenen Daten werden im Einzelfall Mitgliedern der Schulleitung, der Verwaltung und des Lehrkörpers offengelegt. Dies können bspw. sein:   der Rektor oder die Rektorinder Konrektor oder die Konrektorindie Sekretariatsmitarbeiterinnen oder die Sekretariatsmitarbeiterdie Klassenlehrkraft
        Betroffenenrechte Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Leitung   Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO)die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) unddie Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Details siehe Anlage   Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln.   Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen.   Sie haben das Recht, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart,   zu beschweren.  
Verpflichtung, Daten bereitzu- stellen;        Folgen     der VerweigerungSie sind gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d, e EU-DSGVO i. V. m. § 6 Abs. 2 CoronaVO Schule verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen.   Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Schule sind Schülerinnen und Schüler, für die entgegen der Aufforderung der Schule die Erklärung nicht vorgelegt wurde.

Merkblatt Betroffenenrechte

Sie haben als von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person folgende Rechte:

  • Gemäß Artikel 15 EU-DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.
  • Gemäß Artikel 16 EU-DSGVO können Sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
  • Gemäß Artikel 17 EU-DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
  • Gemäß Artikel 18 EU-DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen oder wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • Gemäß Artikel 21 EU-DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einegen. Dieses Widerspruchsrecht ist das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender perso- nenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer uns übertragenen Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach- weisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten Ihrer Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.Gemäß Artikel 20 EU-DSGVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren

Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

  • Gemäß Artikel 77 EU-DSGVO können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden. In Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.