Sehr geehrte Eltern, unten finden Sie die Erklärung der aktuellen Coronaverordnung bezüglich der Gesundheitsbestätigung. Bitte lesen Sie diese Verordnung und füllen Sie nach allen Ferienabschnitten den Rückmeldezettel (unten als Link zum Download) aus und geben Sie diesen Ihrem Kind am ersten Schultag mit. Diesen Rückmeldezettel erhalten Ihre Kinder von der Schule.
Erklärung der Erziehungsberechtigten
Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen
Um das Infektionsrisikos für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schü- lerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,
(Handreichung des Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen)
Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem
„Risikogebiet“
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Ro- bert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie verpflichtet,
§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet Sie dazu, schriftlich zu er- klären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die genannten Verpflichtungen erfüllen.
Gegenstand der Datenerhebung | Gesundheitsbestätigung nach § 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule |
Verantwortliche Stelle | Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) ist: Parkschule Gaildorf GWRS Elke Häußler Schloss-Str. 26 74405 Gaildorf |
Behördlicher Datenschutz- beauftragte/r | Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Zweck der Datenverarbeitung | Die Daten werden zur Prävention eines lokalen Infektionsgeschehens an der Schule erhoben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d, e EU- DSGVO i. V. m. § 6 Abs. 2 CoronaVO Schule. |
Geplante Speicherungsdauer | Die Daten werden am Tag des Beginns der Sommerferien 2020 (30. Juli 2020) gelöscht. |
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stel- len, denen die Daten offenge- legt werden) | Diese personenbezogenen Daten werden im Einzelfall Mitgliedern der Schulleitung, der Verwaltung und des Lehrkörpers offengelegt. Dies können bspw. sein: der Rektor oder die Rektorinder Konrektor oder die Konrektorindie Sekretariatsmitarbeiterinnen oder die Sekretariatsmitarbeiterdie Klassenlehrkraft |
Betroffenenrechte | Sie haben als betroffene Person das Recht, von der Leitung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO)die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) unddie Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Details siehe Anlage Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Sie haben das Recht, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, zu beschweren. |
Verpflichtung, Daten bereitzu- stellen; Folgen der Verweigerung | Sie sind gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. d, e EU-DSGVO i. V. m. § 6 Abs. 2 CoronaVO Schule verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ausgeschlossen von der Teilnahme an dem Betrieb der Schule sind Schülerinnen und Schüler, für die entgegen der Aufforderung der Schule die Erklärung nicht vorgelegt wurde. |
Merkblatt Betroffenenrechte
Sie haben als von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person folgende Rechte:
Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Grund- und Werkrealschule
Schloss-Str. 26
74405 Gaildorf