Die Schulen der Stadt Gaildorf
Für das Schuljahr 2018/2019
Nach der Ferienverordnung des Ministeriums für Kultus und Sport und der Festlegung der beweglichen Ferientage durch die Schulleiterkonferenz und den Gesamtelternbeirat ergibt sich für die Gaildorfer Schulen folgender Ferienplan:
Sommerferien 26.07.2018 (Do) bis 07.09.2018 (Fr)
Herbstferien 29.10.2018 (Mo) bis 02.11.2018 (Fr)
Weihnachtsferien 22.12.2018 (Sa) bis 04.01.2019 (Fr)
Faschingsferien 04.03.2019 (Mo) bis 08.03.2019 (Fr)
Osterferien 15.04.2019 (Mo) bis 26.04.2019 (Fr)
Pfingstferien 10.06.2019 (Mo) bis 21.06.2019 (Fr)
Sommerferien 27.07.2019 (Sa) bis 10.09.2019 (Di)
Gesetzliche Feiertage und bewegliche Ferientage außerhalb der Ferienabschnitte:
Mittwoch 03.10.2018 Tag der deutschen Einheit
Donnerstag 04.10.2018 beweglicher Ferientag
Freitag 05.10.2018 beweglicher Ferientag
Dienstag 01.05.2019 Tag der Arbeit
Donnerstag 30.05.2019 Christi Himmelfahrt
Freitag 31.05.2019 beweglicher Ferientag
An den Schulen der Stadt Gaildorf sind die Samstage unterrichtsfrei. Am letzten Schultag vor den Sommerferien und den Winterferien endet der Unterricht nach der vierten Vormittagsstunde (11.05 Uhr).
Aus der Schulbesuchsverordnung
- 1 (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.
- 4 (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
Sie werden gebeten Ihre Urlaubspläne diesen Ferienterminen anzupassen!!
gez. E. Häußler, Rektorin