Die Schulen der Stadt Gaildorf
Für das Schuljahr 2020/2021
Sommerferien 30.07.2020 (Do.) bis 13.09.2020 (So.)
Herbstferien 24.10.2020 (Sa.) bis 01.11.2020 (So.)
Weihnachtsferien 23.12.2020 (Mi.) bis 10.01.2021 (So.)
Faschingsferien 13.02.2021 (Sa.) bis 21.02.2021 (So.)
Osterferien 01.04.2021 (Do.) bis 11.04.2021 (So.)
Verlängertes Wo.en 13.05.2021 (Do.) bis 16.05.2021 (So.)
Pfingstferien 22.05.2021 (Sa.) bis 06.06.2021 (So.)
Sommerferien 29.07.2021 (Do.) bis 12.09.2021 (So.)
Gesetzliche und bewegliche Ferientage außerhalb der Ferienabschnitte:
Samstag 03.10.2020 Tag der Deutschen Einheit
Samstag 01.11.2020 Allerheiligen
Mittwoch 06.01.2021 Heilige Drei Könige
Donnerstag 01.04.2021 beweglicher Ferientag
Freitag 02.04.2021 Karfreitag
Donnerstag 13.05.2021 Christi Himmelfahrt
Freitag 14.05.2021 beweglicher Ferientag
An den Schulen der Stadt Gaildorf sind die Samstage unterrichtsfrei. Am letzten Schultag vor den Sommerferien und den Winterferien endet der Unterricht nach der vierten Vormittagsstunde (11.05 Uhr).
Aus der Schulbesuchsverordnung
- 1 (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.
- 4 (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.